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   FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99   

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FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99 (https://dejure.org/2000,12331)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03.01.2000 - 13 V 20/99 (https://dejure.org/2000,12331)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 03. Januar 2000 - 13 V 20/99 (https://dejure.org/2000,12331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch in den Jahren ab 1997

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch in den Jahren ab 1997

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit der Festetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer auch noch in den Jahren ab 1997

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 297
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99
    Die vom BVerfG in seinem Beschluss vom 22.6.1995 2 BvL 37/91 (BStBl II 1995, 655) angeordnete Weiteranwendung des -verfassungswidrigen- VStG 1974 bis zum 31.12.1996 lässt auch noch nach dem 31.12.1996 nicht nur die Vermögensbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 zu, sondern auch die Feststellung einer Vermögensteuer-Hinterziehung und die dadurch verursachte Festsetzung von Hinterziehungszinsen.

    Schließlich kann keine Rede davon sein, daß im Hinblick auf die Rechtsprechung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des § 10 Nr. 1 VStG 1974 (Beschluß vom 22. Juni 1995 - 2 BvL 37/91 -, BStBl II 1995, 655) eine Steuerhinterziehung nicht festgestellt werden könne.

    b) Die von den Antragstellern für ihre gegenteilige Rechtsauffassung angeführten Beiträge von Ulsamer/Müller (wistra 1998, 1) und Urban (DStR 1998, 1995; ebenso in: Die Information über Steuer und Wirtschaft -Inf- 1999, 617) beruhen auf der von dem, BVerfG als unzutreffend erkannten Auslegung des Beschlusses in BStBl II 1995, 655, daß die Vorschriften des VStG mit Ablauf des 31. Dezember 1996 rückwirkend außer Kraft getreten seien, wie insbesondere die Ausführungen zu § 2 Abs. 3 StGB zeigen.

    Das BVerfG hat erklärt, daß ungeachtet des als verfassungswidrig erkannten Rechtszustandes "die Regelungen zur Vermögensbesteuerung für zurückliegende Kalenderjahre wie bisher weiter anzuwenden" sind und daß "das bisher geltende Recht auch bis zum 31. Dezember 1996 weiterhin angewendet werden" darf (BStBl II 1995, 665 unter 3.).

  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99
    Aufgrund von Stimmen in der Literatur und der Rechtsprechung der Finanzgerichte, daß mit Ablauf dieses Datums das VStG überhaupt nicht mehr angewendet werden dürfe, hat das BVerfG in Übereinstimmung mit dem BFH klargestellt, daß die Vermögenbesteuerung für Stichtage vor dem 1. Januar 1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig ist (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. März 1998 - 1 BvR 1831/97 -, BStBl II 1998, 422).
  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.01.2000 - 13 V 20/99
    Aufgrund von Stimmen in der Literatur (vgl. Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; Urban, DStR 1998, 1995, Inf 1999, 617) und der Rechtsprechung der FG, dass mit Ablauf des 31.12.1996 das VStG überhaupt nicht mehr angewendet werden darf, hat das BVerfG in Übereinstimmung mit dem BFH klargestellt, dass die Vermögenbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig ist (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.1998, BStBl. II, 422 und HFR 1998, 578 ).
  • BGH, 07.11.2001 - 5 StR 395/01

    Hinterziehung von Vermögensteuer; Beginn der Verfolgungsverjährung einer

    Dies steht in Einklang mit der überwiegenden Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt wistra 2000, 154; OLG Hamburg wistra 2001, 112; LG Itzehoe wistra 2001, 31; im Hinblick auf die Festsetzung von Hinterziehungszinsen: BFH BStBl 11 2000, 378; FG Baden-Württemberg EFG 2000, 297; FG Bremen wistra 1999, 199; FG Nürnberg EFG 2000, 602; zu § 169 Abs. 2 Satz 2 AO: FG Düsseldorf EFG 2000, 906; FG Münster NJW 2000, 1136; a. A. LG München II wistra 2000, 74; Niedersächsisches FG DStRE 2000, 940 und EFG 2000, 1227).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 999/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1986 und 1989 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 3 StGB bereits in den Jahren 1994 und 1995 nicht mehr strafbar gewesen sein sollten - die o.g. Vertreter der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 SGB folgern aus dem Wegfall des VStG seit dem 01.01.1997 eine mangelnde Strafbarkeit ab 1997 -, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1990 gleichwohl im Jahre 1994 und 1995 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
  • FG Düsseldorf, 18.05.2000 - 10 K 1003/96

    Vermögensteuer; Steuerhinterziehung; Festsetzungsverjährung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1986 und 1989 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § 2 Abs. 3 StGB bereits im Jahre 1994 nicht mehr strafbar gewesen sein sollten - die o.g. Vertreter der Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 StGB folgern aus dem Wegfall des VStG seit dem 1.1.1997 eine mangelnde Strafbarkeit ab 1997 -, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1992 gleichwohl im Jahre 1994 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
  • FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97

    Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997

    War somit die Vermögensbesteuerung für VSt - Festsetzungen bis einschließlich VZ 1996 weiter anwendbar, so können auch weiterhin Steuerverkürzungen aufgrund der in § 370 Abs. 1 AO genannten Tathandlungen als Tatbestandsmerkmal festgestellt werden (vgl. auch Urteil des FG Bremen vom 03.11.1998 2 98 215 K 2, EFG 1999, 417 und Beschlüsse des FG Baden - Württemberg vom 03.01.2000 13 V 20/99, EFG 2000, 297 und des FG Münster vom 23.08.1999 3 V 4128/99, EFG 2000, 279 ).
  • FG Düsseldorf, 23.05.2000 - 10 V 938/00

    Vermögensteuer; Zinseinkünfte vor 1993; Steuerhinterziehung;

    Denn selbst wenn die in den Jahren 1987 bis 1992 begangenen Vermögensteuerhinterziehungen aufgrund der Regelung des § Abs. 3 StGB im Jahre 1999 nicht mehr strafbar sein sollten, wäre die Vermögensteuer für die Veranlagungszeiträume 1986 bis 1991 gleichwohl im Jahre 1999 noch nicht festsetzungsverjährt gewesen (vgl. Finanzgericht - FG - Bremen, Urteil vom 3. November 1998 298 215 K 2, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1999, 417; FG Münster, Beschluss vom 23. August 1999 3 V 4801/98, VSt, EFG 1999, 1319 ; FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 3. Januar 2000, 13 V 20/99 n.v.; Engelhardt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO /FGO, § 370 AO , Rz. 85 a).
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Rechtsprechung
   FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt   

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https://dejure.org/1999,10211
FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
FG Münster, Entscheidung vom 23.08.1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
FG Münster, Entscheidung vom 23. August 1999 - 3 V 4128/99 VSt (https://dejure.org/1999,10211)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen zur Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer; Anwendbarkeit des Vermögensteuergesetzes nach der Erklärung dessen Verfassungswidrigkeit durch das Bundesverfassungsgericht; Begründung der Pflicht der Finanzbehörde zur Aussetzung der ...

  • rechtsportal.de

    Festsetzung von Hinterziehungszinsen zur Vermögensteuer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 297
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95

    Kommunale Verpackungsteuer

    Auszug aus FG Münster, 23.08.1999 - 3 V 4128/99
    Aufgrund von Stimmen in der Literatur (vgl. Ulsamer/Müller, wistra 1998, 1; Urban, DStR 1998, 1995, Inf 1999, 617) und der Rechtsprechung der FG, dass mit Ablauf des 31.12.1996 das VStG überhaupt nicht mehr angewendet werden darf, hat das BVerfG in Übereinstimmung mit dem BFH klargestellt, dass die Vermögenbesteuerung für Stichtage vor dem 1.1.1997 verfassungsrechtlich auch nach diesem Stichtag zulässig ist (Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30.3.1998, BStBl II, 422 und HFR 1998, 578 ).
  • FG Düsseldorf, 30.05.2000 - 12 K 6356/96

    Festsetzung der Höhe von Hinterziehungszinsen; Vermögensteuerhinterziehung trotz

    Ein Eingehen auf die Frage, ob der Verstoß gegen ein - möglicherweise - verfassungswidriges Gesetz strafbewehrt sein darf, erübrigt sich daher (vgl. insoweit Beschluss des Finanzgerichts Münster, 3 V 4128/99 VSt, EFG 2000, 297).
  • FG Köln, 11.04.2000 - 14 K 4393/97

    Hinterziehungszinsen auf Vermögensteuer für Stichtage vor dem 01.01.1997

    War somit die Vermögensbesteuerung für VSt - Festsetzungen bis einschließlich VZ 1996 weiter anwendbar, so können auch weiterhin Steuerverkürzungen aufgrund der in § 370 Abs. 1 AO genannten Tathandlungen als Tatbestandsmerkmal festgestellt werden (vgl. auch Urteil des FG Bremen vom 03.11.1998 2 98 215 K 2, EFG 1999, 417 und Beschlüsse des FG Baden - Württemberg vom 03.01.2000 13 V 20/99, EFG 2000, 297 und des FG Münster vom 23.08.1999 3 V 4128/99, EFG 2000, 279 ).
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